Aus dem Sozialgericht Kranken kann teuerstes Hilfsmittel zustehen
Osnabrück · (dpa) Chronisch Kranke müssen sich nicht immer mit preiswerteren Hilfsmitteln zufriedengeben. Bei der Entscheidung darüber komme es immer auf die Bedürfnisse des Betroffenen an, hat das Sozialgericht Osnabrück entschieden (Az.: S 42 KR 516/16). So muss eine Kasse einem Rollstuhlfahrer ein teureres Rollstuhlzuggerät finanzieren, wenn er damit mobiler ist als mit einem elektrischen Rollstuhl.
24.02.2019
, 20:06 Uhr