Aus dem Sozialgericht Kranken kann teuerstes Hilfsmittel zustehen

Osnabrück · (dpa) Chronisch Kranke müssen sich nicht immer mit preiswerteren Hilfsmitteln zufriedengeben. Bei der Entscheidung darüber komme es immer auf die Bedürfnisse des Betroffenen an, hat das Sozialgericht Osnabrück entschieden (Az.: S 42 KR 516/16). So muss eine Kasse einem Rollstuhlfahrer ein teureres Rollstuhlzuggerät finanzieren, wenn er damit mobiler ist als mit einem elektrischen Rollstuhl.

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