Steuertipp Arbeitskleidung ist steuerlich absetzbar

Berlin · (dpa) Arbeitnehmer können Ausgaben für Arbeitskleidung wie Uniform, Kittel oder Blaumann in der Regel als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Neben dem Anschaffungspreis gehörten dazu auch die Kosten für die Reinigung, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin.

Schwierig werde das allerdings, wenn zwischen Arbeitskleidung und bürgerlicher Kleidung kaum Unterschiede bestünden. Ein Kellner zum Beispiel könne die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung eines schwarzen Anzugs als Werbungskosten angeben, wenn er nach der Dienstvorschrift verpflichtet sei, bei seiner Tätigkeit einen solchen Anzug zu tragen.

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