Verbrauchertipp Kinos dürfen mitgebrachte Verpflegung verbieten

Berlin · (dpa) Dürfen Besucher eigene Getränke und Snacks in der Tasche oder im Rucksack versteckt mit ins Kino nehmen? In der Regel nicht. Kinos haben Hausrecht und können die Mitnahme eigener Verpflegung untersagen. Und sie tun dies auch. Kinos könnten es sich nicht leisten, die Gäste mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren zu lassen, sagt Kim Ludolf Koch, Geschäftsführer von Cineplex Deutschland. Daher sei dies in den Kinos unerwünscht und auch nicht gestattet.

„Dabei geht es nicht um einen Schokoriegel, Bonbons oder Kaugummi, sondern vor allem um größere Gebinde von Getränken“, sagt Koch. Die Hausordnung werde dabei jedoch in inhabergeführten Betrieben unterschiedlich durchgesetzt. „Stichprobenartige Kontrollen sind möglich“, erläutert Koch. Kinos seien schließlich auch Gastronomiebetriebe, die behördlich genehmigt seien.

Auch der Hauptverband der deutschen Filmtheater empfiehlt seinen Mitgliedern, das Mitbringen von Speisen, Snacks und Getränken nicht zu gestatten. Besuchern, die diese Regelung nicht akzeptieren wollten, könnte der Zutritt verwehrt werden.

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