Urteil des Bundesfinanzhofes Kind muss in Streit um Kindergeld aussagen
München · (dpa) Grundsätzlich haben Kinder ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihre Eltern vor Gericht stehen. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Geht es in dem Gerichtsprozess um das Kindergeld, steht volljährigen Kindern dieses Recht nicht in jedem Fall zu.
Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: III R 59/18). In einem solchen Fall müsse das Kind im Zuge seiner Mitwirkungspflicht aussagen.
Im konkreten Fall stritten die getrennten Eltern um die Frage, wem das Kindergeld zugeordnet werden soll. Der Vater hatte beantragt, das Kindergeld zu seinen Gunsten festzusetzen, weil das Kind nicht mehr bei der Mutter lebe und er den höheren Unterhaltsbeitrag leiste.
Das oberste Finanzgericht in Deutschland wies die Klage ab, da das Kind doch weiterhin im Haushalt der Mutter lebe. Das Gericht stützte sich auf ein Schreiben des Kindes an die Kindergeldkasse, wonach es sich jedes zweite Wochenende in der Wohnung der Mutter aufgehalten und auch die Sommerferien dort verbracht habe.
Das Kind hatte mit Verweis auf sein vermeintliches Zeugnisverweigerungsrecht eine Vernehmung abgelehnt. Diese musste nach der Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden.