Gerichtsurteil Kind darf gemeinsames Sorgerecht ablehnen

Bremen · (dpa) Nach der Scheidung seiner Eltern lehnt ein Kind manchmal ein gemeinsames Sorgerecht ab. Das Gericht muss in diesem Fall den Wunsch des Kindes berücksichtigen. Die Richter können daher einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zurückweisen, wenn sich das Kind vehement dagegen ausspricht.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen (Az.: 5 UF 110/16).

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