Keine Raucherentwöhnung auf Kosten der Krankenversicherung

Potsdam · Die gesetzliche Krankenkasse ist nicht verpflichtet, Arzneimittel zur Raucherentwöhnung zu bezahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: L 9 KR 309/12 KL).

Auch der Gemeinsame Bundesausschuss kann die Krankenkassen dazu nicht verpflichten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen . Er bestimmt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung .

Der Bundesausschuss hatte beschlossen, dass die Kosten für Arzneimittel zur Rauchentwöhnung von den Krankenkassen übernommen werden sollen, berichtet der Deutsche Anwaltverein. Das hatte das Bundesministerium für Gesundheit jedoch beanstandet. Zu Recht, wie das Gericht entschied. Laut Gesetz könnten Arzneimittel zur Raucherentwöhnung nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Es gebe auch keine Ausnahmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort