Gerichtsurteil Sparvertrag mit fester Laufzeit nicht kündbar

Dresden · (dpa) Ein Finanzinstitut darf einen langfristigen Sparvertrag nicht in jedem Fall einfach kündigen. Das gilt vor allem, wenn eine Laufzeit fest vereinbart wurde. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 8 U 1770/18). Die Niedrigzinsphase sei ebenfalls kein Grund für eine Kündigung.