Keine gesetzliche Regelung für Heizperiode in Mietwohnungen

München · Heizungen in Mietshäusern werden im Sommer in der Regel ausgestellt. Wird es draußen wieder kühler, muss der Vermieter die Heizung wieder anstellen. Eine gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode gebe es jedoch nicht, erklärt der Mieterverein München . Daher hängt es von der vertraglichen Vereinbarung ab, wann geheizt werden muss.In vielen Mietverträgen ist eine Heizperiode festgelegt, die üblicherweise am 1. Oktober beginnt.

Ab dem festgelegten Zeitpunkt ist der Vermieter verpflichtet zu heizen oder die Möglichkeit zu schaffen, dass der Mieter seine Heizkörper aufdrehen kann. Zwischen 20 und 22 Grad Celsius müssen in der Wohnung mindestens erreicht werden. Das gilt jedoch nicht rund um die Uhr. Es ist ausreichend, wenn die Räume von 6 bis 23 Uhr entsprechend warm werden. Nachts reichen 18 Grad aus. Dies entspricht noch dem "vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung".

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