Juristen ziehen beim Tempo von E-Bikes wichtige Trennlinie

Saarbrücken · Elektrofahrräder, sogenannte E-Bikes, sind aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert, wenn der Fahrer im alkoholisierten Zustand unterwegs ist? Autofahrern, die angetrunken von der Polizei erwischt werden, droht in der Regel bei 0,5 Promille ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ab 1,1 Promille sogar ein Strafverfahren.

Radfahrer müssen dagegen erst beim Konsum von mehr als 1,6 Promille eine Strafverfolgung fürchten. Darunter droht ihnen kein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Beim E-Bike kommt es nach Angaben der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes darauf an, ob der Elektromotor dazu führt, "dass das Fahrrad zum Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes mutiert". Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (Az.: 4 RBs 47/13) gilt ein E-Bike als Fahrrad, wenn der Motor bei 25 km/h abgeregelt wird. Fährt es dagegen schneller, gehen die Juristen von einem Kraftfahrzeug mit entsprechenden härteren Strafen bei einem Alkoholdelikt aus.

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