Jugendliche dürfen erst ab 15 Jahren Ferienjobs verrichten
Düsseldorf · Ferienjobs dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren ausüben. Darauf macht das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium in Düsseldorf aufmerksam.
Dabei gilt: Schüler dürfen an maximal 20 Tagen im Jahr und pro Woche höchstens an fünf Tagen jobben. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche tabu. Ausnahmen: Im Krankenhaus oder Altenheim dürfen Jugendliche auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, Jugendliche über 16 Jahre in der Gastronomie bis 22 Uhr.
Die Jugendlichen dürfen den Angaben zufolge zudem nur Arbeiten verrichten, die sie körperlich nicht überfordern und die keine gesundheitlichen Gefahren bergen. Fließband- und Akkordarbeiten sind unzulässig.