Gerichtsurteil Vom Jobcenter kein Geld für Abiturball

Düsseldorf · (dpa) Die Teilnahme am Abiball zählt zum Privatvergnügen. Schüler, deren Eltern Hartz-4-Leistungen beziehen, haben keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung. Das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 43 AS 2221/18) erklärte, die Grundsicherungsleistungen dienten der Existenzsicherung.

Es gebe keinen Anspruch darauf, an gesellschaftlichen Ereignissen teilnehmen zu können. Die Klage zweier Schülerinnen, die mit ihrer Mutter in einer Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft lebten und für die Abifeier zusätzlich jeweils 200 Euro vom Jobcenter haben wollten, hatte keinen Erfolg.

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