Tipp für Tierfreund Hundesitter sollten nach Versicherung fragen

Berlin · (dpa) Auch wer nur für ein paar Stunden auf den Hund anderer aufpasst, sollte sichergehen, dass er über die Haftpflichtversicherung des Tierhalters mitversichert ist. Dieser müsse die Mitversicherung extra abgeschlossen haben, meldet der Bund der Versicherten.

Allerdings müsse der Hundesitter nur haften, wenn er seine Aufsicht fahrlässig verletzt habe. Richteten Haustiere Schäden an, komme eigentlich der Tierhalter dafür auf.

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