Gerichtsurteil Hotelbetreiber haftet für Spritztour des Portiers

Nürnberg · (dpa) Der Nachtportier eines Hotels hatte ohne Erlaubnis eine Spritztour mit dem Auto eines Hotelgastes unternommen und einen Unfall verursacht. Weil der Mann von einem Dienstleistungsunternehmen ausgeliehen war, wollte das Hotel den Schaden nicht ersetzen.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat jedoch entschieden, Gäste dürften darauf vertrauen, dass die Mitarbeiter des Hotels verantwortungsvoll mit ihrem Besitz umgingen. Daher müsse der Hotelbetreiber den Schaden ersetzen (Az.: 4 U 2292/16).

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