Verbrauchertipp Haushaltshilfe bereits im Krankenhaus beantragen

Düsseldorf · (dpa) Wer nach einer Operation eine Haushaltshilfe benötigt, sollte sich schon in der Klinik darum kümmern. Wer zeitweise aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst den Haushalt führen könne und keine Mitbewohner habe, die die Aufgaben übernehmen könnten, habe Anspruch auf Hilfe, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Unterstützung muss schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden. Eine Bescheinigung des Arztes mit Diagnose und den daraus resultierenden Einschränkungen muss beigelegt werden. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht für maximal vier Wochen. Leben Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt, sind es 26 Wochen.

Mögliche Aufgabengebiete einer Haushaltshilfe sind Wäsche waschen, putzen, einkaufen, Essen kochen, Botengänge und die Beaufsichtigung von Kindern. Eine professionelle Kraft schließt direkt einen Vertrag mit der Krankenkasse. Dann müssen Versicherte maximal zehn Euro pro Tag dazu bezahlen.

Übernehmen Freunde oder Nachbarn die Aufgaben, zahlt die Kasse eine Aufwandsentschädigung von fünf bis höchstens 9,50 Euro pro Stunde. Ehepartner und nahe Verwandte müssen der Krankenkasse einen Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen.

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