Schwarzarbeit Bußgeld für Schwarzarbeit im Haushalt

Berlin · Anmeldung bei Minijob-Zentrale bringt Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile.

 Wer im Haushalt eine Haushaltshilfe beschäftigt, sollte sie besser anmelden.

Wer im Haushalt eine Haushaltshilfe beschäftigt, sollte sie besser anmelden.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

(dpa) Wer Schwarzarbeit im Haushalt duldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld. Daher sollte man seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das gehe schnell und unkompliziert per Internet, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund. Privathaushalte können die Angaben auch per Post oder Fax übermitteln.

Dazu laden sie das Formular Haushaltsscheck herunter oder fordern es per Post, Telefon oder E-Mail an. Dann tragen sie ihre Kontaktdaten, Steuernummer und Bankverbindung ein und machen Angaben zur Haushaltshilfe und Dauer der Beschäftigung. Zudem brauchen sie eine Betriebsnummer. Wer noch keine hat, erhält sie automatisch von der Minijob-Zentrale.

Die Anmeldung mit dem Haushaltsscheck ist nur möglich, wenn es um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt geht, einen 450-Euro-Job oder kurzfristigen Minijob.

Von der Anmeldung profitieren beide Seiten. Privatpersonen können 20 Prozent der Gesamtausgaben für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen – bis zu 510 Euro pro Jahr. Beschäftigte haben unter anderem Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Außerdem sind sie bei einem Unfall im Haushalt finanziell abgesichert und erwerben Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Minijob-Zentrale übernimmt den Großteil der Arbeitgeberpflichten, etwa die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung.

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