Finanztipp Kindergeld kann an Großeltern gehen
Neustadt/Weinstraße · (dpa) Nehmen Großeltern ein Enkelkind in ihren Haushalt auf, steht ihnen auch das Kindergeld zu. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 4 K 2296/15). Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein weist darauf hin, dass es mit dem Zusammenleben allein aber nicht getan sei.
27.01.2019
, 20:06 Uhr
Die Großeltern müssten das Kind auch versorgen, Unterhalt gewähren und es betreuen. Die Betreuung müsse dabei einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben.