Finanztipp Kindergeld kann an Großeltern gehen

Neustadt/Weinstraße · (dpa) Nehmen Großeltern ein Enkelkind in ihren Haushalt auf, steht ihnen auch das Kindergeld zu. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 4 K 2296/15). Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein weist darauf hin, dass es mit dem Zusammenleben allein aber nicht getan sei.

Die Großeltern müssten das Kind auch versorgen, Unterhalt gewähren und es betreuen. Die Betreuung müsse dabei einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben.

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