Gerichtsurteil Durch Stichflamme am Grill verletzt

Dessau-Roßlau · Mann muss wegen Fahrlässigkeit geschädigter Frau Schadenersatz bezahlen.

(dpa) Wer flüssigen Grillanzünder auf glühende Kohlen sprüht und dadurch eine Stichflamme hervorruft, die einen anderen verletzt, muss für den Schaden aufkommen. Das hat das Landgericht Dessau-Roßlau entschieden (Az.: 2 O 147/18).

Als ein Mann flüssigen Anzünder auf die heißen Kohlen in einem Grill sprühte, entstand eine Stichflamme, die die Kleidung einer Frau erfasste, die in der Nähe stand. Die Frau wurde erheblich verletzt und musste sich mehreren Operationen unterziehen. Die Versicherung der Frau verlangte von dem Mann Schadenersatz in Höhe von rund 20 000 Euro.

Zu Recht, urteilten die Richter. Der Mann habe fahrlässig die Gesundheit der Frau verletzt. Daher sei er zu Schadenersatz verpflichtet. Zudem müsse er der Frau sämtliche weitere Schäden ersetzen, die sich später wegen der Verletzung noch ergäben. Er sei für die Verletzungen verantwortlich. Ein Mitverschulden der Frau schloss das Gericht aus. Allein der Umstand, dass sie sich nach der Ansage des Mannes, er wolle jetzt die Glut entzünden, nicht schnell und weit genug vom Grill entfernt habe, genüge hierfür nicht. Der Mann hätte eine derart gefährliche Handlung grundsätzlich unterlassen müssen.

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