Gesundheitskosten leichter absetzbar

München · (dpa) Krankheitskosten oder andere Gesundheitskosten sind künftig unter bestimmten Umständen stärker steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat die Berechnungsmethode des zumutbaren Eigenanteils geändert (Az.: VI R 75/14).

Dieser Eigenanteil liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl bei einem bis sieben Prozent am Gesamtbetrag der Einkünfte. Er wird in drei Stufen bemessen: bis 15 340 Euro, von 15 341 bis 51 130 Euro und über 51 130 Euro Gesamteinkommen.

Derzeit wird der höhere Prozentsatz noch auf den Gesamtbetrag aller Einkünfte angewendet.

Abweichend von der bisherigen Praxis wird künftig lediglich der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den gesetzlichen Grenzbetrag übersteigt, mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet.

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