Geschützt in vielen Lebenslagen

Hamburg · Wer auf der Skipiste jemanden umfährt oder mit dem Rotweinglas den Teppich des Nachbarn ruiniert, muss dafür geradestehen. Im schlimmsten Fall kann der Schaden den Verursacher finanziell ruinieren. Dagegen gibt es allerdings eine Versicherung.

Fast jeder Deutsche hat seinen Hausrat versichert, deutlich weniger Menschen besitzen eine Haftpflichtversicherung. Dabei wäre diese sogar wichtiger, denn sie springt für Schäden ein, die man anderen Menschen zufügt. "Sich darauf zu verlassen, dass das schon nicht passiert, ist äußerst riskant", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Die Privathaftpflicht-Versicherung sei deshalb die wichtigste Police für jeden Haushalt.

Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden anrichtet, haftet für dessen Folgen in unbegrenzter Höhe. Dies kann für den Verursacher den finanziellen Ruin bedeuten. "Deshalb reicht es nicht, irgendeine Versicherung abzuschließen", warnt sagt Julika Unger von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Der Vertrag muss für Personen- und Sachschäden eine ausreichende Deckungssumme vorsehen; drei bis fünf Millionen Euro sollten es schon sein." Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht-Versicherung eine Art Rechtsschutz. "Sieht sich der Versicherte mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert und kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten", erklärt Alina Schön vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Um kein böses Erwachen zu erleben, empfiehlt sich ein Blick ins Leistungsverzeichnis. Wer nur über einen Basisschutz verfügt, prüft besser, ob er diesen erweitern lassen sollte. "Zusätzliche Leistungen muss man sich nicht einzeln zusammensuchen", sagt Bianca Boss. "Die meisten Versicherer bieten Pakete an, die den Basisschutz ergänzen."

Mögliche Risiken bedenken

Laut Stiftung Warentest sollte der Basisschutz auch Schäden durch häusliche Abwässer und die Lagerung Gewässer gefährdender Substanzen abdecken - sowie Schäden durch Computerviren. "Wer etwa per E-Mail unbedacht einen Kettenbrief an seine Freunde weiterleitet, muss haften, falls ein darin enthaltener Trojaner deren Rechner lahmlegt", erklärt Alina Schön. "Neuverträge bieten diesen Schutz in der Regel automatisch."

Darüber hinaus ist es den Warentestern zufolge wichtig, dass schon der Basisschutz auch im Ausland gilt - für Aufenthalte von mindestens drei Jahren innerhalb der EU und mindestens ein Jahr lang weltweit. Schließlich sollte er sich auch auf Ferienwohnungen erstrecken, die der Versicherte im Ausland mietet.

Im Auge behalten sollten Versicherte zudem ihren speziellen Bedarf. Dies gelte etwa für Familien. "Da Kinder unter sieben Jahren noch nicht deliktfähig sind, müssen ihre Eltern auch nicht für Schäden haften", sagt Verbraucherschützerin Unger. Dies gelte jedenfalls, so lange die Eltern nicht ihre Aufsichtspflicht verletzten. Sich mit Hinweis auf das Alter des Kindes aus der Affäre zu ziehen, sei jedoch nicht ratsam. "Hat der Filius die teure Vase des Nachbarn vom Tisch geworfen und zuckt der Papa nur mit den Schultern, ist das gute Verhältnis meist ruiniert", so Unger. Um dies zu verhindern, bleibe Eltern oft nur, in die eigene Tasche zu greifen oder rechtzeitig mit dem Versicherer zu klären, dass er auch in solchen Fällen zahlt.

Da viele Verträge seit Jahren in Ordnern schlummern, bieten sie unter Umständen keinen zeitgemäßen Schutz mehr. "Manche ursprünglich ausgeschlossenen Risiken lassen sich heute ohne großen Aufpreis versichern", rät Bianca Boss zur regelmäßigen Kontrolle.

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