Geschenk-Gutscheine sind nicht unbegrenzt gültig

Düsseldorf · Gutscheine sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Der Vorteil: Die Beschenkten müssen sie meist nicht sofort einlösen. Allerdings sind die Gutscheine für Kleidung, Küchenutensilien oder Elektronikartikel auch nicht unbegrenzt gültig, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, gilt allgemein eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt immer am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Weniger als ein Jahr dürfen Gutscheine in der Regel nicht gelten. Lag unterm Weihnachtsbaum aber ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte zu diesem Datum eingelöst werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort