Verbrauchertipp Gemeinschaftskonto hat Vor- und Nachteile

Berlin · (dpa) Mit einem Gemeinschaftskonto haben Paare einen besseren Überblick über ihre Finanzen. Es gibt zwei Varianten. Beim Und-Konto können die Inhaber nur zusammen agieren, beim Oder-Konto können beide unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken.

Bei jedem Gemeinschaftskonto haften allerdings beide Partner gegenüber der Bank. Überzieht nur einer das Konto, kann die Bank auch vom anderen die volle Rückzahlung des Geldes verlangen.

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