Verbrauchertipp Geld der Kinder ist für Eltern tabu

Berlin · (dpa) Wollen Eltern für ihr Kind Geld anlegen, können sie in dessen Namen ein Konto oder Depot eröffnen. Bis das Kind volljährig ist, verwalten die Eltern das Ersparte, dürfen es aber nur im Sinne oder zum Nutzen des Kindes verwenden, nicht jedoch für sich selbst.

Beispielsweise kann ein Auslandsaufenthalt des Kindes während der Schulzeit oder ein Teil des Studiums damit finanziert werden. Laut Bankverband dürfen volljährige Kinder rein rechtlich gesehen das Depot selbst verwalten.

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