Gerichtsurteil Gehbehinderte müssen im Bus aufpassen
Hamm · (dpa) Beim Einsteigen in den Bus müssen Fahrgäste auf ihre eigene Sicherheit achten. Das gilt auch für Schwer- beziehungsweise Gehbehinderte. Besondere Rücksichtnahme vom Busfahrer dürfen sie nur erwarten, wenn sie ihn selbst darum bitten oder die Behinderung offensichtlich ist.
06.05.2018
, 20:44 Uhr
Den Schwerbehindertenausweis vorzuzeigen, reiche dafür aber noch nicht, erklärt das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 11 U 57/17).