Gerichtsurteil Gehbehinderte müssen im Bus aufpassen

Hamm · (dpa) Beim Einsteigen in den Bus müssen Fahrgäste auf ihre eigene Sicherheit achten. Das gilt auch für Schwer- beziehungsweise Gehbehinderte. Besondere Rücksichtnahme vom Busfahrer dürfen sie nur erwarten, wenn sie ihn selbst darum bitten oder die Behinderung offensichtlich ist.

Den Schwerbehindertenausweis vorzuzeigen, reiche dafür aber noch nicht, erklärt das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 11 U 57/17).

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