Gefährliche Ablenkung im Verkehr

Bonn · Viele junge Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr mit Kopfhörern unterwegs. Fast jeder zweite Radler bis 34 Jahre gibt an, wenigstens hin und wieder mit Knopf im Ohr unterwegs zu sein. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ipsos.

Auch unter jungen Fußgängern ist der Anteil der Kopfhörerträger groß. 54 Prozent sind demnach zu Fuß mit Musik unterwegs.

Über alle Altersklassen hinweg tragen 22 Prozent der Fußgänger und fast jeder fünfte Radfahrer Kopfhörer. Fast jeder Dritte der Befragten sagt außerdem, dass er bereits in eine gefährliche Situation geraten ist, weil andere Fußgänger oder Radfahrer einen Stöpsel im Ohr hatten. An der Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) haben 2000 Personen ab einem Alter von 15 Jahren im Mai teilgenommen.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat weist darauf hin, dass laute Musik die Wahrnehmung im Straßenverkehr stört. Laut Gesetz ist das Tragen von Kopfhörern für Radfahrer zwar grundsätzlich erlaubt. Allerdings gibt die Straßenverkehrsordnung die Einschränkung, dass der Nutzer eines Fahrzeugs dafür verantwortlich ist, dass sein Gehör nicht beeinträchtigt wird.

Ob das Tragen von Kopfhörern rechtswidrig ist, hängt demnach von der Lautstärke der Musik ab. Als Orientierung dient ein Grundsatzurteil aus dem Jahr 1987 vom Oberlandesgericht Köln (Ss 12/87). Laut diesem Gerichtsurteil sind Kopfhörer beim Radfahren untersagt, wenn die eingestellte Lautstärke zu hoch ist. Im verhandelten Fall musste sich ein Radfahrer verantworten, der mit einem Walkman unterwegs war.

dvr.de