Ehrenamt Freistellung von Arbeit für Ehrenamtliche

Hamburg · (dpa) Wer ehrenamtlich tätig ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freistellen lassen. Das gilt etwa für Einsätze bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder dem Katastrophenschutz.

Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. Die Helfer haben in der Regel einen Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das sie ohne die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten hätten. Arbeitgeber, die den Betrag zahlen, können sich Lohnfortzahlung sowie Sozialabgaben erstatten lassen.

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