Für Diebstahl von Wertsachen im Job haftet Arbeitgeber meist nicht

Berlin · Werden einem Mitarbeiter am Arbeitsplatz teure Wertsachen wie Schmuck gestohlen, muss der Arbeitgeber den Schaden in der Regel nicht ersetzen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden (Az.: 18 Sa 1409/15). Der Arbeitgeber könne nur dann haftbar gemacht werden, wenn der Beschäftigte wertvolle Gegenstände mitbringe, die er für seinen Job dringend brauche.

Ein Krankenhaus-Mitarbeiter, dem angeblich Schmuck im Wert von 20 000 Euro aus seinem Büro gestohlen worden war, musste daher den Schaden selbst tragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort