Alter „Lappen“ ungültig Führerschein-Umtausch: Frist endet im Januar – für diese Geburtsjahrgänge

Viele Autofahrer müssen bis zum 19. Januar ihren alten „Lappen“ gegen einen neuen Führerschein umtauschen. Diese Jahrgänge sollten jetzt den Antrag stellen:

Führerschein umtauschen: Umtausch-Frist endet jetzt für diese Jahrgänge
Foto: dpa/Oliver Berg

Die Zeit der rosa „Lappen“ neigt sich langsam aber sicher ihrem Ende zu. Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, erneuert werden. Dann soll der Führerschein in der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Diese haben dann auch ein fälschungssicheres Muster.

Die lange Umtauschdauer wurde eingerichtet, damit nicht alle Autofahrer gleichzeitig die Ämter stürmen. Immerhin handelt es sich um riesige Mengen an Führerscheinen. Denn etwa 15 Millionen Papierführerscheine und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine müssen erneuert werden.

Erste Umtauschfrist für den Führerschein bereits verstrichen

Für die erste Gruppe, die ihren Führerschein tauschen muss, ist die Frist bereits am 19. Januar 2022 abgelaufen. Bis dahin mussten die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihre Lappen wechseln.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schwierigkeiten, in Ämtern Termine zu erhalten, wurde diese Frist jedoch bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Seit Juli sollten diese Jahrgänge jedoch ihren Führerschein getauscht haben – andernfalls droht ein Verwarngeld.

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Der Gesetzgeber hat zwei Stufen gesetzt, wann die Führerscheine umgetauscht werden müssen. Gruppe 1: Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (hierbei richtet sich der Wechseltermin nach dem Geburtsjahr des Inhabers).

  • Umtauschfrist 19. Januar 2022 – für Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958
  • Umtauschfrist 19. Januar 2023 – für Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964
  • Umtauschfrist 19. Januar 2024 – für Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970
  • Umtauschfrist 19. Januar 2025 – für Geburtsjahrgänge ab 1971 und später
  • Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein zunächst nicht umtauschen. Sie müssen ihre Fahrerlaubnis-Papiere erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Damit soll nach Angaben des Verkehrsministeriums verhindert werden, dass ein Umtausch erfolgen muss, obwohl nicht sicher ist, ob sie nach dem 19. Januar 2033 überhaupt noch Auto fahren wollen.
Alte Führerscheine: Sie verlieren nach und nach ihre Gültigkeit
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Sie alle müssen bald umgetauscht werden: Klicken Sie sich durch die Führerscheine der SZ-Redaktion (Bildergalerie)

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Foto: Matthias Zimmermann-hgn

Gruppe 2: Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (hierbei gilt das Ausstellungsjahr)

  • Umtauschfrist 19. Januar 2026 – für die Ausstellungsjahre von 1999 bis 2001
  • Umtauschfrist 19. Januar 2027 – für die Ausstellungsjahre von 2002 bis 2004
  • Umtauschfrist 19. Januar 2028 – für die Ausstellungsjahre von 2005 bis 2007
  • Umtauschfrist 19. Januar 2029 – für das Ausstellungsjahr 2008
  • Umtauschfrist 19. Januar 2030 – für das Ausstellungsjahr 2009
  • Umtauschfrist 19. Januar 2031 – für das Ausstellungsjahr 2010
  • Umtauschfrist 19. Januar 2032 – für das Ausstellungsjahr 2011
  • Umtauschfrist 19. Januar 2033 – für die Ausstellungsjahre von 2012 bis 2013

Frist zum Führerschein-Umtausch verstrichen – droht jetzt eine Strafe?

Wer der Pflicht, des Führerschein-Umtausch nicht nachkommt und trotzdem weiter Auto fährt, dem droht eine Geldstrafe. Laut Bußgeldkatalog erfüllt das Fahren mit einem alten Lappen den Tatbestand des Fahrens ohne gültigen Führerschein.

Dafür können bei einer Verkehrskontrolle 10 Euro Strafe fällig werden. Es handelt sich dabei lediglich um ein Verwarngeld.

Auch für Personen, die nicht von ihrer Fahrerlaubnis-Behörde angeschrieben oder anderweitig informiert wurden, besteht die Pflicht, den Führerschein zu wechseln. Diese Personen müssen sich in der Presse oder online selbst um Informationen kümmern.

Das kostet der Führerschein-Umtausch

Der neue Führerschein ist nicht kostenlos. Auf den Ämtern werden etwa 25 Euro Verarbeitungsgebühr fällig. Außerdem sollten aktuelle biometrische Passfotos vorgelegt werden. Auch hierfür fallen Kosten an.

Um das Fahrerlaubnisdokument umtauschen zu können, werden in den Ämtern der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Foto, 25 Euro, und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Wer seinen alten Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt bekommen hat als jene, die für den aktuellen Wohnsitz zuständig ist, benötigt zusätzlich eine Karteikartenabschrift. Diese kann auf die jetzt zuständige Führerscheinstelle geschickt werden. Je nachdem kann sie per Post, telefonisch oder online beantragt werden. Das kommt auf den digitalen Fortschritt der jeweiligen Behörde an.

Wann läuft der neue EU-Führerschein ab?

Anders als bei den alten „Lappen“ haben die neuen EU-Führerscheine ein Gültigkeitsdatum. Sie müssen – genau wie der Personalausweis oder Reisepass – erneuert werden. Die Gültigkeit liegt bei 15 Jahren. Damit soll er nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums fälschungssicherer gemacht werden.

Dabei muss aber weder eine ärztliche Untersuchung noch eine neue Prüfung der Fahreignung vorliegen. Allerdings sollen dabei auch Aktualisierungen von Namen vorgenommen werden und ein neues Foto auf das Dokument kommen.

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