Fristen müssen minutengenau eingehalten werden

Berlin · Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. An diese Fristen müssen sich Geschädigte exakt halten. Werde die Frist nur um eine Minute verpasst, können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, so das Kammergericht Berlin (Az.: 4 U 175/13).

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