Finanzen Freiwillige Steuererklärung lohnt sich

Berlin · Die Steuererstattung für Arbeitnehmer beträgt im Durchschnitt 900 Euro.

 Steuererklärungen sollten bis 31. Mai abgegeben werden.

Steuererklärungen sollten bis 31. Mai abgegeben werden.

Foto: dpa/Oliver Berg

(dpa) Eine Steuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Viele Steuerzahler sind zur Abgabe jedoch nicht verpflichtet. Auch dann könne sich eine Steuererklärung lohnen, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Arbeitnehmer müssen eine Erklärung abgeben, wenn sie im zurückliegenden Jahr außer Arbeitslohn auch Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben. Ebenso besteht eine Pflicht, wenn ein zusätzlicher Freibetrag für erhöhte Werbungskosten oder andere Aufwendungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Das gilt auch bei einem zweiten Arbeitsverhältnis mit der Steuerklasse VI.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner müssen tätig werden, wenn ihr Lohn nach den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV mit Faktor besteuert wurde. Steuerpflichtige, die keinen Arbeitslohn haben, sondern beispielsweise Einkünfte aus Rente, Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit erzielen, müssen prüfen, ob der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte über dem steuerfreien Existenzminimum liegt. In diesem Fall sind sie zur Steuererklärung verpflichtet.

Welche Fristen muss man beachten?

Wer seine Steuererklärung bis Ende Mai des Folgejahres nicht schafft, kann beim Finanzamt eine Verlängerung beantragen. Wenn die Steuererklärung von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt wird, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. Ab der nächsten Steuererklärung, also für das Steuerjahr 2018, haben alle zwei Monate länger Zeit. Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zum Ende des vierten Jahres nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben werden.

Ist es immer sinnvoll, eine Steuererklärung zu machen?

Vor allem Arbeitnehmer, denen monatlich Lohnsteuer abgezogen wurde, erhalten häufig Steuern zurück. Im Durchschnitt beträgt die Erstattung fast 900 Euro. Viele Steuerpflichtige verschenken Jahr für Jahr Geld, weil sie keine Erklärung abgeben. Diese lohnt sich auch, wenn im Jahreslauf unterschiedlich hoher Lohn bezogen wurde oder wenn steuermindernde Aufwendungen für berufliche Kosten, Sonderausgaben wie Spenden oder Steuerermäßigungen für Handwerker oder Haushaltsdienste berücksichtigt werden können.

Eine freiwillige Steuererklärung führt nicht dazu, dass in den Folgejahren weiterhin eine Erklärung abgegeben werden muss.

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