Freiwillige Rentenbeiträge noch bis zum 31. März möglich

Berlin · Für das Jahr 2015 können rückwirkend freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Die Frist dafür läuft am 31. März ab. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Durch die Zahlung können Mindestversicherungszeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. Zusätzlich erhöht sich die spätere Rente. Bei einer nachträglichen Zahlung kann die monatliche Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1131,35 Euro frei gewählt werden. Dabei erfolge keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern. Wer freiwillige Beiträge per Überweisung zahlt, muss neben der Versicherungsnummer auch den Zeitraum anzugeben.

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