Fotos von Gesichtern sollten verpixelt werden

Düsseldorf/Berlin · Kind bei Tagesmutter ist unfallversichert Kinder in Tageseinrichtungen genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt nicht nur für Kindergärten und Kitas, sondern auch für Tagesmütter, entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Az.

: S 1 U 461/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Allerdings brauchen die Tagesmütter eine behördliche Betreuungserlaubnis.

Kuraufenthalte kostenkeine Urlaubstage

Bekommen Beschäftigte von der Krankenkasse eine Kur bewilligt, müssen sie dafür keine Urlaubstage opfern. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Voraussetzung ist, dass die Kur von der Sozialversicherung - also etwa von der Kranken- oder Rentenversicherung - genehmigt wurde oder Mitarbeiter für die Zeit eine Krankschreibung haben.

Videoüberwachung kann abgelehnt werden

Als Verbraucher und Kunde muss man nicht jede Form der Videoüberwachung hinnehmen. Das erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Pauschale Einwilligungen, etwa in einem Fitness-Club, nachdem ein Mitglied einer dauerhaften Kameraüberwachung zustimmen muss, seien unwirksam. Der VZBV berief sich auf ein Urteil des Landgerichts Koblenz (Az.: 3 O 205/13).

Fotos von Gesichtern sollten verpixelt werden

Wer im Netz Videos oder Fotos veröffentlicht, auf denen Menschen zu erkennen sind, braucht in der Regel deren Einverständnis. Hat er das nicht, muss er die Gesichter unkenntlich machen, was auch als verpixeln bezeichnet wird. Ansonsten kann die Verletzung der Persönlichkeitsrechte mit einem sogenannten Ordnungsgeld bestraft werden. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 13 W 32/13) weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.

Pflegehilfe-Anspruch bei Klinik-Aufenthalt

Auch während eines stationären Krankenhausaufenthalts kann ein Pflegebedürftiger Anspruch auf eine Pflegehilfe haben. Voraussetzung ist, dass die angestellten Pfleger im Krankenhaus diesen Pflegeaufwand nicht leisten können. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet das unter Bezug auf eine Grundsatzentscheidung des Sozialgerichts München (Az.: S 32 SO 473/10).

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