Steuertipp Fortbildung von Steuer absetzbar

Berlin · (dpa) Bildet sich ein Arbeitnehmer zum Beispiel mit einem IT-Kurs oder einem Sprachkurs weiter, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten, wenn die Fortbildung dazu dient, die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit zu sichern und zu erhalten.

Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin. Die Ausgaben können als Werbungskosten die Steuerlast mindern. Fehlt jedoch der Bezug zum Beruf, werden die Ausgaben steuerlich nicht berücksichtigt. Am einfachsten ist es, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass die Weiterbildung beruflichen Erfordernissen dient. Der Steuerpflichtige muss seine Teilnahme am Unterricht nachweisen.

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