Regeln für Testament Formale Fehler können ein Testament ungültig machen

Berlin · Wer sein Erbe regeln will, schreibt ein Testament. Das Erbrecht ist allerdings kompliziert. Wer Raum für Interpretationen lässt, riskiert, dass es Streit unter den Erben gibt.

 Der letzte Wille muss von Hand geschrieben werden. Andernfalls ist ein selbstverfasstes Testament ungültig.

Der letzte Wille muss von Hand geschrieben werden. Andernfalls ist ein selbstverfasstes Testament ungültig.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Wer das vermeiden will, kann sich rechtliche Beratung holen. Drei grundsätzliche Tipps gibt es zu beachten.

Wichtig ist vor allem die richtige Form. Ein Testament sollte handschriftlich verfasst werden. Nur dann ist es auch wirksam, erklärt die Stiftung Warentest. Ein ausgedrucktes Dokument habe keine Gültigkeit. Wichtig sei auch die Unterschrift. Eine Alternative könne auch ein notarielles Testament sein. Das könne sich bei großen Vermögen oder vielen Erben ohnehin lohnen.

Bevor das Testament geschrieben wird, sollten sich Erblasser einen Überblick darüber verschaffen, was sie hinterlassen möchten. Zum Erbe gehören im Zweifel auch Schulden, zum Beispiel ein Immobilienkredit. Hilfreich für die Erben ist laut Stiftung Warentest eine Auflistung der Vermögenswerte. Gut ist es, wenn im Testament steht, wie das Erbe aufgeteilt und wer welche Teile des Nachlasses bekommen soll.

Bei Testamenten kommt es auf jedes Wort an. Bleibt etwas unklar, müssen nach dem Tod im Zweifel Gerichte die Worte auslegen. Die Tücke liegt dabei im Detail. Ein Beispiel: In Testamenten ist oft von Barvermögen die Rede. Für Juristen ist damit in der Regel nicht nur Bargeld in der Geldbörse oder im Sparschwein gemeint, erklärt das Deutsche Forum für Erbrecht. Der Begriff könne so ausgelegt werden, dass damit Vermögen gemeint ist, das kurzfristig verflüssigt werden kann – zum Beispiel Wertpapiere im Depot. Hier sollten also im Testament möglichst genaue Angaben gemacht werden.

(dpa)
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