Steuertipp Ferienjobber bekommen Lohnsteuer zurück

Gelsenkirchen · (dpa) Ferienjobber können sich zu viel gezahlte Steuern in der Regel im Rahmen einer Steuererklärung erstatten lassen. Daher sollten Schüler und Studenten, die in den Ferien gearbeitet haben, ihre Steuererklärung im nächsten Jahr nicht vergessen, rät die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer.

Keine Steuern zahlen muss, wer im Jahr 2018 weniger als einen Freibetrag von 10 036 Euro verdient hat. Darin enthalten sind der Grundfreibetrag, Werbungskosten und der Sonderausgabenpauschbetrag.

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