Feine Anzüge gelten nicht als Arbeitskleidung

Berlin · Ausgaben für Schutzhelm, Sicherheitsschuhe oder Arztkittel können Steuerpflichtige in der Regel ohne Probleme beim Fiskus unter Werbungskosten angeben. Sie gelten als typische Berufskleidung. Doch muss das Finanzamt auch Ausgaben für einen hochwertigen Anzug fürs Büro anerkennen?

 Wer sich für den Beruf fein einkleidet, kann den Anzug nicht von der Steuer absetzen. Foto: Eduard Dressler

Wer sich für den Beruf fein einkleidet, kann den Anzug nicht von der Steuer absetzen. Foto: Eduard Dressler

Foto: Eduard Dressler

Nein, hat das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az.: 6 K 231/12).

Ein Anwalt hatte eine hochwertige Ausstattung gekauft, weil er in einer internationalen Kanzlei eine neue Stelle antrat. Die Kosten für die Anzüge gab er beim Finanzamt an. Er argumentierte, es handele sich um berufstypische Kleidung , die in einer internationalen Kanzlei angemessen sei. Das Finanzamt folgte diesem Argument jedoch nicht und gewährte keine Steuerminderung.

Auch die Finanzrichter erklärten, Business-Kleidung könne man ohne Probleme auch privat tragen. Sie müsse daher "der allgemeinen Lebensführung" zugerechnet werden. Daher ließen sich hochwertige Anzüge nicht steuermindernd absetzen.

Erkennt das Finanzamt jedoch Kleidung als berufstypisch an, sind bis zu 487,90 Euro direkt abzugsfähig. Liegen die Kosten für die Textilien über dieser Grenze, müssen Steuerzahler die teuren Stücke hingegen anteilig ihrer Nutzungsdauer ansetzen. Wer die Chancen erhöhen will, dass sich die Ausgaben steuermindernd auswirken, sollte die Textilien in speziellen Läden für Berufskleidung kaufen, rät die Bundessteuerberaterkammer. Die Rechnung können Steuerpflichtige dann als Nachweis der Steuererklärung beifügen.

Handelt es sich eindeutig um berufsspezifische Kleidung , können Steuerpflichtige neben den Anschaffungskosten auch die Ausgaben für Reinigungsleistungen wie Waschen, Trocknen und Bügeln absetzen. Damit sich die Kosten steuermindernd auswirken, sollte auf der Rechnung ein Hinweis stehen, dass Arbeitskleidung gereinigt wurde.

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