Familienstreit darf Recht auf Totenruhe nicht berühren

Naumburg · Nicht selten sorgen Bestattungen für Streit in der Familie. Unangenehm wird es, wenn der Tote bereits beerdigt ist. Denn manchmal wird erst danach ausgefochten, auf welchem Friedhof der Verstorbene eigentlich liegen sollte.

Diese Streitigkeiten dürften nicht die Totenruhe berühren, hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden (Az.: 1 U 72/15). Streiten nahe Angehörige darüber, wem von ihnen die Totenfürsorge zukommt und hat bereits einer von ihnen die Beisetzung gegen den Willen des anderen veranlasst, gebieten es die Pietät und die Wahrung der Totenruhe, die sterblichen Überreste nicht umzubetten. Das sei erst möglich, wenn ein Gericht es erlaube.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort