Falsche Werbeversprechen

Berlin · Ein Keks, der als ausgewogenes Frühstück angepriesen wird, sei meist Etikettenschwindel, klagen Verbraucherschützer. Erkennbar ist das für Verbraucher aber längst nicht immer. Bei Gesundheitsversprechen sollte man immer hellhörig werden.

Mit Versprechen wie "Joghurt für die Fitness", "Frühstücksflocken extra für Kinder" oder "Bestes aus der Heimat" werben Hersteller nicht selten auf Lebensmittel-Verpackungen. Doch einige dieser Sprüche seien Werbelügen, kritisieren Verbraucherschützer . Für den Käufer ist der Etikettenschwindel dabei oft kaum oder gar nicht zu erkennen.

Es gibt aber einige Werbesprüche, bei denen gleich die Alarmglocken schrillen sollten. "Das sind vor allem Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln", sagt Andreas Winkler von der Verbraucherorganisation Foodwatch . "Es gibt zuckrige Kekse , die als ausgewogenes Frühstück oder Energiespender verkauft werden. Da stehen dann Begriffe wie ,Fitness' und ,Wellness' auf der Packung."

Aufpassen sollten Verbraucher auch, wenn mit einer bestimmten regionalen Herkunft geworben wird. Dafür gibt es sogar EU-Siegel. Doch je nach Siegel muss manchmal nur eine Produktionsstufe - entweder die Erzeugung, die Verarbeitung oder die Herstellung - in der Region durchlaufen worden sein. Ein Problem sehen die Foodwatch-Experten in Lebensmitteln, die als bunte, lustige und gesunde Produkte "extra für Kinder" im Supermarktregal stehen. "Die sind meist besonders zuckrig, zu salzig oder zu fettig", warnt Winkler.

Wer sich die Mühe macht, ins Kleingedruckte zu schauen und die Zutatenliste zu lesen, ist oft auch nicht viel schlauer. Trotzdem sollten Verbraucher auf einiges achten. "Zucker beispielsweise versteckt sich hinter Dutzenden Bezeichnungen wie Saccharose oder Glucose", erklärt Winkler. Nur weil das Wort "Zucker " nicht explizit in der Liste steht, heißt das also nicht, dass kein Zucker im Lebensmittel steckt.

Ähnlich problematisch sehen die Verbraucherschützer Aromen. Was Erdbeer-Aroma und natürliches Aroma unterscheidet, ist außerdem kaum jemandem verständlich. Ein Produkt, das mit Erdbeergeschmack beworben wird, müsse bislang eventuell rein gar nichts mit echten Erdbeeren zu tun haben, gibt Winkler ein Beispiel.

So einen Fall hat nun der Europäische Gerichtshof verhandelt. Das Urteil: Ein Früchtetee darf nicht mit Bildern von Himbeeren und Vanille werben, wenn weder die Früchte noch Aromen von diesen im Tee enthalten sind (Rechtssache C 195/14). Demnach reichen auch die Angaben in der Zutatenliste nicht, um einen falschen Eindruck zu korrigieren. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob die Aufmachung des Produkts in diesem Fall als irreführend anzusehen ist.

Streitobjekt war ein Kindertee des deutschen Marktführers Teekanne. Es handelte sich um einen aromatisierten Früchtetee namens "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer". Auf der Packung warb die Kinderbuchfigur Hase Felix, die zwischen Himbeeren und Vanilleblüten herumsprang. Doch die Teebeutel enthielten keinerlei Bestandteile von Himbeeren oder Vanille - nicht einmal deren Aromen. Die Zutatenliste zeigte, dass der Tee hauptsächlich aus Hibiskus, Äpfeln, süßen Brombeerblättern, Orangenschalen und Hagebutten bestand.

Teekanne bewarb den Tee bei der Einführung 2010 mit seinem "lecker beerigen Geschmack". Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Teekanne verklagt. Seit 2012 vertreibt die Firma den Tee aber nach eigenen Angaben nicht mehr.

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