Medizinrecht Fachabteilung muss passende Ärzte haben

Heidelberg · Klinik

(dpa) Eine Klinik darf nur dann mit einer Fachabteilung werben, wenn sie die entsprechenden Ärzte dafür hat. Ansonsten handele es sich um eine Irreführung der Patienten, erklärt das Landgericht Heidelberg (Az.: 11 O 50/17).

Eine Klinik in Heidelberg hatte auf ihrer Webseite mit einer Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie geworben. Entsprechende Fachärzte gab es in der Klinik aber nicht, der Leiter der Abteilung war ein Oralchirurg. Dabei handelt es sich um ein zahnärztliches Fach, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen sind jedoch Humanmediziner.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs schickte daraufhin eine Abmahnung, der Streit ging vor Gericht. Für den Besucher der Webseite sei unklar, dass hinter der beworbenen Abteilung kein entsprechender Facharzt stehe, entschied das Gericht. Erkennbar sei das erst mit einem Klick auf „Team“. Das reiche aber nicht aus.

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