Experten raten zu kurzen Laufzeiten bei Gasverträgen

Düsseldorf/Berlin · Raus aus der Grundversorgung oder einen neuen Gas-Anbieter wählen - der Schritt lohnt sich für Gas-Kunden fast immer. Durch einen Tarifwechsel können Verbraucher nach Angaben der Stiftung Warentest mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Bei Verträgen mit dem Grundversorger geht das besonders einfach. Denn Kunden können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen. Haben Kunden hingegen einen bestimmten Tarif mit dem Grundversorger vereinbart oder mit einem anderen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen, müssen sie sich an die Kündigungsfristen im Vertrag halten. Ausnahme: Der Versorger informiert sie über eine Preiserhöhung, dann gilt ein Sonderkündigungsrecht. Doch was folgt dann?

Verbraucher sollten zunächst anhand von alten Jahresabrechnungen ihren eigenen Bedarf ermitteln. Dann holen sie mindestens drei Tarif-Angebote ein und vergleichen diese. Entscheidend ist, dass der Tarif wirklich günstig ist. Denn teilweise ist der Wechselbonus nur ein Lockmittel und die Kosten steigen im Folgejahr wieder. Vorsicht: Fordert der Anbieter vom Kunden Vorkasse, sollten Verbraucher besser einen anderen wählen. Wer einen neuen Vertrag abschließt, sollte sich nicht zu lange binden. Verbraucherschützer empfehlen eine einjährige Laufzeit, damit man auf Preisveränderungen flexibel reagieren kann. Kündigungsfristen von vier bis sechs Wochen sind sinnvoll. Meist übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags.

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