Finanzielle Absicherung Erziehungsrente entlastet Geschiedene mit Kindern

Berlin · (dpa Alleinerziehende haben es finanziell oft nicht leicht. Stirbt der frühere Ehepartner plötzlich und die monatlichen Unterhaltszahlungen fallen deshalb aus, können Geschiedene mit Kindern erst recht in eine schwierige Situation geraten.

Helfen könne die Erziehungsrente, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Die Erziehungsrente gehört zu den Hinterbliebenenrenten. Sie soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen und die Erziehung des Kindes ermöglichen. Anders als etwa die Witwenrente wird die Erziehungsrente aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt. Voraussetzung ist, dass dieser fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht wieder geheiratet hat und die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden ist.

Bezogen werden kann die Erziehungsrente bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Eigenes Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Höhe der Rente angerechnet.

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