Rentenversicherung Nach Unfall Schadenersatz für Renteneinbuße möglich

Berlin · (dpa) Im Winter führen Schnee und Glatteis häufig zu Unfällen. Schwere Verletzungen bei unverschuldeten Unfällen können längere Auszeiten im Beruf zur Folge haben. Erhalten versicherte Arbeitnehmer wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld und müssen Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen, richten sich ihre Rentenbeiträge nach dem geringeren Einkommen.

Das kann im Alter zu einer geringeren Rente führen.

Diese finanziellen Nachteile ließen sich allerdings unter bestimmten Voraussetzungen wieder ausgleichen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Rentenversicherung prüfe auf Antrag, ob gegenüber dem Unfallverursacher Ersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, um Nachteile in den Rentenansprüchen wieder auszugleichen. Das sei nur möglich, wenn der Versicherte unverschuldet in den Unfall verwickelt worden sei und es einen Verursacher gebe.

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