Erben haben sechs Wochen Bedenkzeit

Berlin · Wer erbt, hat sechs Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen will. Nur wenn der Verstorbene im Ausland gelebt hat oder der Erbe im Ausland unterwegs war, bleiben ihm sechs Monate Zeit.

Bleibe man tatenlos, gelte die Erbschaft nach Ablauf dieser Fristen als angenommen, erläutert der Deutsche Anwaltverein.

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