Verbrauchertipp Eltern-Haftpflicht schützt auch Azubi

Berlin · (dpa) Eine Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Versicherte einen Schaden verursacht haben. Auszubildende bräuchten nicht in jedem Fall eine eigene Versicherung abzuschließen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Denn häufig seien sie über die Eltern mitversichert. Diese müssen eine Haftpflichtversicherung haben, die Kinder einschließt. Der Azubi darf in der ersten Berufsausbildung und noch nicht verheiratet sein. Wenn die Ausbildung beendet ist, brauchen Kinder eine eigene Police.

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