Rententipp Einkunft aus Solarstrom gilt als Hinzuverdienst

Berlin · (dpa) Einkünfte aus Solarstromanlagen können als Hinzuverdienst zählen. Das habe unter Umständen Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrenten oder vorgezogene Altersrenten, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Das sei immer dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit aufgeführt seien. Rentner müssten die Einnahmen aus Solarstromanlagen daher ihrem Rentenversicherungsträger bekanntgeben.

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