Rententipp Einkunft aus Solarstrom gilt als Hinzuverdienst
Berlin · (dpa) Einkünfte aus Solarstromanlagen können als Hinzuverdienst zählen. Das habe unter Umständen Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrenten oder vorgezogene Altersrenten, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund.
30.09.2018
, 20:42 Uhr
Das sei immer dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit aufgeführt seien. Rentner müssten die Einnahmen aus Solarstromanlagen daher ihrem Rentenversicherungsträger bekanntgeben.