Bestattungsverfügung Ein Wegweiser für den letzten Gang

Bonn/München · Eine Bestattungsverfügung schafft Klarheit für die Hinterbliebenen und kann Streit vorbeugen.

 In einer Bestattungsverfügung kann jeder seine Wünsche für Beerdigung und Trauerfeier festhalten.

In einer Bestattungsverfügung kann jeder seine Wünsche für Beerdigung und Trauerfeier festhalten.

Foto: dpa-tmn/Sebastian Willnow

() Nicht immer geht es ums liebe Geld, wenn die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen in Streit geraten. Auseinandersetzungen gibt es mitunter auch über die Frage, ob es eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung sein soll, wie die Grabstätte gestaltet wird oder wer zur Trauerfeier eingeladen wird.

Damit es zu solchem Zwist erst gar nicht kommt, kann jeder zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung aufsetzen. „Darin formuliert man seine konkreten Wünsche für die eigene Beisetzung“, sagt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht aus Bonn.

Wer darüber entscheidet, ist nicht immer eindeutig. Klar geregelt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung trägt. Dem nächsten Angehörigen kommt dagegen das Totenfürsorgerecht zu, also das Recht, über die Art der Beisetzung und die Gestaltung der Grabstätte zu entscheiden, erläutert der Experte der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge. Eine Bestattungsverfügung kann Streit darüber verhindern. „Sie sollte immer schriftlich erfolgen“, betont Paul Grötsch vom Deutschen Forum für Erbrecht. Das Schriftstück bedarf keiner besonderen Form. Wichtig sind Datum und Unterschrift. Dafür kann ein Anwalt hinzugezogen werden. Notariell beurkundet werden muss das Dokument nicht. „Man kann allenfalls seine eigene Unterschrift von einem Notar beglaubigen lassen oder einen Dritten, etwa den Hausarzt, mit unterschreiben lassen“, sagt Grötsch. Ein solcher Schritt bietet sich an, wenn absehbar ist, dass es Streit darüber geben könnte, ob die Wünsche tatsächlich dem Willen des Verstorbenen entsprechen.

In einer Bestattungsverfügung kann zum Beispiel stehen, welche Bestattungsart man sich wünscht: etwa eine Erdbestattung im Reihen-, Wahl- oder in einem Erdgrab, eine Feuerbestattung im Urnengrab oder eine See- oder Baumbestattung. Möglich ist auch, dass die eigene Asche auf einer Aschestreuwiese verteilt wird. Zudem kann festgelegt werden, ob eine Trauerrede gehalten werden soll, man religiösen Beistand haben möchte und welche Musik und welchen Blumenschmuck man sich wünscht.

Soll nur der engste Familienkreis teilnehmen oder auch Freunde und Bekannte? Oder soll es eine öffentliche Trauerfeier sein? Sogar der Text für die eigene Todesanzeige kann Bestandteil der Bestattungsverfügung sein.

„Wichtig ist aber auch, dafür zu sorgen, dass die entsprechende Summe für die Umsetzung der Bestattungswünsche zurückgelegt worden ist“, erklärt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter in Düsseldorf. So können die Angehörigen im Trauerfall entlastet werden.

(dpa)
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