Ehrlichkeit ist die beste Versicherung

Rostock · Damit Verbraucher von ihrer Versicherung im Schadensfall den vollen Schutz erhalten, müssen sie einiges beachten. Wer seine Pflichten nicht kennt oder sogar bewusst zu täuschen versucht, erhält unter Umständen weniger Leistung vom Versicherer.

 Bevor man die Scherben der zerbrochenen Vase aufkehrt, sollte man den Schaden mit einer Kamera dokumentieren. Foto: Gabbert/dpa

Bevor man die Scherben der zerbrochenen Vase aufkehrt, sollte man den Schaden mit einer Kamera dokumentieren. Foto: Gabbert/dpa

Foto: Gabbert/dpa

Damit Verbraucher im Schadensfall den kompletten Versicherungsschutz erhalten, müssen sie bestimmte Regeln beachten. Wer sich daran nicht hält, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Versicherer ein Verschulden des Kunden annimmt und dann die Leistungen kürzt oder im schlimmsten Fall den Schaden gar nicht reguliert. Darauf macht die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam und nennt die wichtigsten Pflichten für Versicherte.

Richtige Angaben machen: Bevor Verbraucher einen Versicherungsvertrag unterschreiben, müssen sie bestimmte Angaben machen. Dabei sollten sie auf dem Antrag alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Das ist etwa bei Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit ein Thema. Wer dort eine Vorerkrankung vergisst und somit seine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, gefährdet seinen Versicherungsschutz . Denn der Versicherer hat in der Regel das Recht, Kunden abzulehnen oder nur mit Risikoaufschlägen anzunehmen.

Schaden melden und aufklären: In den meisten Verträgen steht, dass Kunden ihre Versicherung unverzüglich im Schadensfall informieren müssen. Im Versicherungsdeutsch heißt es hier oft "ohne schuldhaftes Verzögern". Das bedeutet: so schnell wie möglich. Geht ein Gegenstand am Wochenende oder einem Feiertag kaputt, können Versicherte sich in der Regel auch über eine Telefon-Hotline oder per E-Mail melden. Sie sollten am nächsten Werktag vorsichtshalber um eine Eingangsbestätigung der Schadensmeldung bitten.

Bei strafbaren Handlungen muss man zusätzlich die Polizei verständigen. Neben der "Anzeigepflicht" haben Versicherte auch eine "Aufklärungspflicht". Sie müssen also genau die Ursache und Höhe des Schadens, sofern er sich anhand von Rechnungen und Kaufbelegen schon ermitteln lässt, angeben. Hinzu kommt, dass Verbraucher den Versicherer bei der Schadensermittlung unterstützen müssen, etwa mit Fotos, schriftlichen Belegen oder Zeugenaussagen, die den Wert der beschädigten Gegenstände belegen.

Schaden mindern: Verbraucher sollten im Schadensfall den Versicherer fragen, wie sie den Schaden mindern können. Ein Beispiel: Zerbricht eine Vase oder ein Fenster, sollte der Versicherungsnehmer die Scherben schnell wegräumen, damit sich keiner verletzt. Wichtig dabei ist, nicht zu vergessen, vorher den Schaden mit einer Fotokamera zu dokumentieren. Beim Fenster sollte man zusätzlich die Stelle abdichten und absichern, damit weder Regen noch ein Einbrecher in die Wohnung gelangen.

Wer seiner Schadensminderungspflicht nicht nachkommt, kann später Probleme bekommen, etwa wenn wirklich jemand einbricht oder eingetretene Nässe in der Wohnung weitere Schäden verursacht. Dann greift unter Umständen der Versicherungsschutz nicht mehr.

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