Ehescheidung ist auch bei Demenzkranken möglich

Hamm · Auch im Fall einer Demenz ist eine Scheidung möglich. Ist die Krankheit während des Scheidungsverfahrens weit fortgeschritten, muss der Betroffene seinen Willen aber zu einem Zeitpunkt geäußert haben, als er die Folgen noch abschätzen konnte.

Dann kann die Ehe nach dem Trennungsjahr geschieden werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 3 UF 43/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt. Ein demenzkranker Mann hatte seit der Trennung von seiner Ehefrau über ein Jahr bei seiner Tochter gelebt. Bei der Trennung und auch danach hatte der Mann mehrfach geäußert, dass er die Scheidung wolle.

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