Chef darf Raucherpause trotz langer Duldung wieder verbieten

Nürnberg · Mitarbeiter haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit eine Raucherpause zu machen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber das jahrelang toleriert hat. Der Chef kann die Raucherpause also wieder verbieten.

Das hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden (Az.: 2 Sa 132/15).

Ein Staplerfahrer und stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats hatte geklagt, weil ihm sein Arbeitgeber für die Zeit von Januar bis März 185 Euro Lohn für 878 Minuten Raucherpausen abgezogen hatte. Zwar hatte der Betrieb viele Jahre lang Raucherpausen während der Arbeitszeit geduldet, doch dann trat eine neue Betriebsvereinbarung in Kraft, die vorsah, dass Mitarbeiter zum Rauchen ausstempeln sollen.

Das Landesarbeitsgericht kam wie schon zuvor das Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Raucherpausen habe. Seit der Betriebsvereinbarung sei für die Beschäftigten klar zu erkennen, dass der Arbeitgeber sich nicht verpflichtet, während der Raucherpausen Lohn zu zahlen. Es gibt keine gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Rechtsgrundlage, nach der Arbeitnehmer darauf vertrauen dürfen, dass der Arbeitgeber ohne Gegenleistung die Raucherpausen während der Arbeitszeit bezahlen will.

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