Verbrauchertipp Briefe an Unbekannte darf man nicht öffnen

Bonn · (dpa) Bekommt man einen Brief, der an jemanden adressiert ist, den man nicht kennt, darf man ihn nicht öffnen. Das schließe das Postgeheimnis aus, erklärt Stefan Heß von der Deutschen Post. Wer den Brief trotzdem öffne, müsse unter Umständen mit einer Strafe rechnen.

Stattdessen sollte man den Brief dem Zusteller wieder mitgeben. Man könne ihn auch in jeden Briefkasten der Post werfen oder bei einer Postfiliale abgeben.

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