Aus dem Sozialgericht Kein Unfallschutz bei Betriebsturnier

Dortmund · (dpa) Eine Verletzung bei einer betrieblichen Sportveranstaltung gilt nur als Arbeitsunfall, wenn alle Betriebsangehörigen an der Veranstaltung teilnehmen können. Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, das sei bei einem Fußballturnier nicht der Fall.

Ein Turnier spreche nicht alle Beschäftigen an, sondern nur daran interessierte Spieler und Zuschauer. Eine Firmenveranstaltung müsse jedoch der „Pflege der Verbundenheit zwischen der Unternehmensleitung und den Beschäftigten sowie der Beschäftigten untereinander“ dienen. Daher gelte eine Handgelenksverletzung, die sich ein Beschäftigter einer Straßenbahn-Gesellschaft bei einem betrieblichen Fußballturnier zugezogen hatte, nicht als Arbeitsunfall und falle daher nicht unter den Schutz der Berufsunfallversicherung (Az.: S 21 U 72/11).

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